Förderverfahren

Gefördert werden Ziele und Vorhaben der katholischen Kirche, die der Sicherung menschenwürdigen Lebens dienen.

Dem Stiftungszweck entsprechend können insbesondere gefördert werden:

  • Maßnahmen seelsorgerlicher Begleitung (insbesondere kranker Kinder)
  • Maßnahmen zum Schutz ungeborenen Lebens
  • Maßnahmen zur Pflege und Betreuung schwer- oder unheilbar kranker Kinder
  • Maßnahmen zur Förderung von Palliativmedizin
  • Maßnahmen zur Förderung des würdigen Alterns und der Hospizarbeit Einrichtungen
  • Maßnahmen der „Arbeitsgemeinschaft Gesundheitswesen“ des katholischen Stadtdekanats Stuttgart

Die Förderziele der Veronika-Stiftung

Anträge sind bei der Geschäftsstelle der Veronika-Stiftung beim Bischöflichen Ordinariat schriftlich mit einer ausführlichen Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan einzureichen.

Für die Antragstellung bestehen jährlich zwei Stichtage (30.06. und 31.12.).

Antragsformular (38.12 kByte)

Förderantrag stellen

Vergabeentscheidung

Foerderrichtlinien.pdf (1.42 mByte)

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Veronika-Stiftung. Die konkreten Bedingungen für eine Förderung können Sie den Förderrichtlinien entnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

09.01.2012 - Stuttgart

Musiktheaterprojekt mit krebskranken Kindern

„Smiling doors“ beschreibt die Geschichte von zwei Schwestern, die eng verbunden sind und vieles miteinander teilen. Durch die Krankheit Krebs werden sie auseinandergerissen und eine Schwester bleibt alleine zurück. Plötzlich ist alles anders – ihre Welt ist aus den Fugen geraten. ...

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