Gefördert werden Ziele und Vorhaben der katholischen Kirche, die der Sicherung menschenwürdigen Lebens dienen.
Dem Stiftungszweck entsprechend können insbesondere gefördert werden:
Anträge sind bei der Geschäftsstelle der Veronika-Stiftung beim Bischöflichen Ordinariat schriftlich mit einer ausführlichen Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan einzureichen.
Für die Antragstellung bestehen jährlich zwei Stichtage (30.06. und 31.12.).
Antragsformular (38.12 kByte)Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Veronika-Stiftung. Die konkreten Bedingungen für eine Förderung können Sie den Förderrichtlinien entnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
09.01.2012 - Stuttgart
„Smiling doors“ beschreibt die Geschichte von zwei Schwestern, die eng verbunden sind und vieles miteinander teilen. Durch die Krankheit Krebs werden sie auseinandergerissen und eine Schwester bleibt alleine zurück. Plötzlich ist alles anders – ihre Welt ist aus den Fugen geraten. ...